Ein im Kündigungsschutzgesetz anerkannter Grund für eine Kündigung des Arbeitgebers, ist auch das Verhalten des Arbeitnehmers. Diese Kündigung wird auch als verhaltensbedingte Kündigung bezeichnet.
1. Voraussetzungen | [mehr dazu] |
2. Einzelne Fallgruppen von Pflichtverletzungen | [mehr dazu] |
3. Verschulden des Arbeitnehmers | [mehr dazu] |
4. Negative Prognose | [mehr dazu] |
5. Abmahnung als milderes Mittel zur Kündigung | [mehr dazu] |
6. Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf anderem Arbeitsplatz | [mehr dazu] |
7. Interessenabwägung | [mehr dazu] |
8. Einzelne Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung: |
- Lüge beim Einstellungsgespräch | [mehr dazu] |
- Arbeitsverweigerung | [mehr dazu] |
- Verweigerung von Überstunden | [mehr dazu] |
- Schlechte Arbeitsleistung | [mehr dazu] |
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt | [mehr dazu] |
- Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht | [mehr dazu] |
- Strafbare Handlungen im Dienst | [mehr dazu] |
- Strafbare Handlungen außerhalb des Dienstes | [mehr dazu] |
- Vorstrafen des Arbeitnehmers | [mehr dazu] |
- Ausübung einer Nebentätigkeit | [mehr dazu] |
- Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot | [mehr dazu] |
- Missbrauch der Arbeitszeiterfassung | [mehr dazu] |
- Diskriminierung von Ausländern | [mehr dazu] |
- Beleidigung des Arbeitgebers / anderer Arbeitnehmer | [mehr dazu] |
- Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen | [mehr dazu] |
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz | [mehr dazu] |
- Häufiges Zuspätkommen des Arbeitnehmers | [mehr dazu] |
- Teilnahme an einem Streik | [mehr dazu] |
- Verstoß gegen Alkoholverbot | [mehr dazu] |
- Außerbetriebliches Verhalten | [mehr dazu] |
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