Kündigungsgrund im Verhalten des Arbeitnehmers

Ein im Kündigungsschutzgesetz anerkannter Grund für eine Kündigung des Arbeitgebers, ist auch das Verhalten des Arbeitnehmers. Diese Kündigung wird auch als verhaltensbedingte Kündigung bezeichnet.

1. Voraussetzungen [mehr dazu]
2. Einzelne Fallgruppen von Pflichtverletzungen [mehr dazu]
3. Verschulden des Arbeitnehmers [mehr dazu]
4. Negative Prognose [mehr dazu]
5. Abmahnung als milderes Mittel zur Kündigung [mehr dazu]
6. Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf anderem Arbeitsplatz [mehr dazu]
7. Interessenabwägung [mehr dazu]
8. Einzelne Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung:
    - Lüge beim Einstellungsgespräch [mehr dazu]
    - Arbeitsverweigerung [mehr dazu]
    - Verweigerung von Überstunden [mehr dazu]
    - Schlechte Arbeitsleistung [mehr dazu]
    - Eigenmächtiger Urlaubsantritt [mehr dazu]
    - Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht [mehr dazu]
    - Strafbare Handlungen im Dienst [mehr dazu]
    - Strafbare Handlungen außerhalb des Dienstes [mehr dazu]
    - Vorstrafen des Arbeitnehmers [mehr dazu]
    - Ausübung einer Nebentätigkeit [mehr dazu]
    - Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot [mehr dazu]
    - Missbrauch der Arbeitszeiterfassung [mehr dazu]
    - Diskriminierung von Ausländern [mehr dazu]
    - Beleidigung des Arbeitgebers / anderer Arbeitnehmer [mehr dazu]
    - Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen [mehr dazu]
    - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz [mehr dazu]
    - Häufiges Zuspätkommen des Arbeitnehmers [mehr dazu]
    - Teilnahme an einem Streik [mehr dazu]
    - Verstoß gegen Alkoholverbot [mehr dazu]
    - Außerbetriebliches Verhalten [mehr dazu]

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