Verhaltensbedingte Kündigung:

Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht rechtfertigt eine verhaltensbedingte Kündigung. Entsteht dem Arbeitgeber durch das Verhalten des Arbeitnehmers ein Schaden, ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich.

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