Verhaltensbedingte Kündigung:

Eigenmächtiger Urlaubsantritt

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt kündigen, wenn der Arbeitnehmer eigenmächtig - also ohne Zustimmung des Arbeitgebers - seinen Urlaub antritt.

Hier kommt in erster Linie sogar eine außerordentliche Kündigung in Betracht.

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