Verhaltensbedingte Kündigung:

Diskriminierung von Ausländern

Ausländerfeindliches Verhalten / Äußerungen des Arbeitnehmers können eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.

In Frage steht eine verhaltensbedingte ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung. Eine Abmahnung ist in grundsätzlich nicht erforderlich.

Wichtig: ausländerfeindliche Äußerungen sind nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

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