Verhaltensbedingte Kündigung:

Arbeitsverweigerung

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis kündigen, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit verweigert. Der verhaltensbedingten Kündigung muss aber in der Regel zunächst eine Abmahnung vorausgehen.

Verweigert der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung beharrlich, kann sogar eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen.

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