Missachtet der Arbeitnehmer mehrmalig die im Unternehmen geltenden Sicherheitsbestimmungen, kann nach erfolgloser Abmahnung durch den Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung zulässig sein. In besonders schweren Fällen kann die Abmahnung entbehrlich und sogar eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.
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