Neben der außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ordentlich kündigen. Insoweit bestehen jedoch einige Besonderheiten: Zu beachten ist insbesondere, dass der Arbeitgeber - soweit das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist - einen Kündigungsgrund benötigt.
1. Ausschluss der Kündigung im Arbeitsvertrag | [mehr dazu] |
2. Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes | [mehr dazu] |
3. Kündigungsgründe und deren Voraussetzungen | |
- Gründe in der Person des Arbeitnehmers | [mehr dazu] |
- Krankheitsbedingte Kündigung | [mehr dazu] |
- Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers | [mehr dazu] |
- Dringende betriebliche Erfordernisse | [mehr dazu] |
4. Kündigungserklärung und Angabe des Grundes | [mehr dazu] |
5. Kündigungsfristen | [mehr dazu] |
6. Zugang der Kündigung und Fristbeginn für Klage | [mehr dazu] |
7. Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personen | [mehr dazu] |
8. Einschaltung des Betriebsrates | [mehr dazu] |
9. Sonderfall: Änderungskündigung | [mehr dazu] |
10. Kündigungsschutzklage | [mehr dazu] |
11. Das gerichtliche Verfahren | [mehr dazu] |
12. Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung | [mehr dazu] |
13. Weiterbeschäftigung während des gerichtlichen Verfahrens | [mehr dazu] |
14. Anspruch auf Arbeitsentgelt nach der Kündigung | [mehr dazu] |
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