Verhaltensbedingte Kündigung:

Beleidigung des Arbeitgebers / anderer Arbeitnehmer

1. Beinhaltet eine Beleidigung des Arbeitgebers nach Form und / oder Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für diesen, ist eine  ordentliche (unter Umständen auch außerordentliche) Kündigung zulässig. Eine Abmahnung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
In weniger schweren Fällen kommt eine ordentliche Kündigung in Betracht.

2. Auch Beleidigungen gegenüber anderen Arbeitnehmern stellen einen Pflichtverstoß des Arbeitnehmers dar, so dass eine ordentliche, im Einzelfall sogar eine außerordentliche Kündigung zulässig ist.

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