Verhaltensbedingte Kündigung:

Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

Der Arbeitgeber kann kündigen, wenn der Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot verstößt.

Ggf. kommt auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Da es sich hierbei um eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung handelt, ist eine Abmahnung grundsätzlich nicht erforderlich.

nach obenVorhergehende SeiteKündigung Überblick | Arbeitsrecht Startseite


Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht