Einzelne Fallgruppen von
Pflichtverletzungen
Insbesondere die
nachfolgend genannten Pflichtverletzungen können eine verhaltensbedingte Kündigung
rechtfertigen:
- Vertragsverletzungen
im Leistungsbereich (z.B. schlechte Erbringung der vertraglich geschuldeten
Arbeitsleistung),
- Verletzung
von Pflichten beim Einstellungsgespräch (z.B. die wahrheitswidrige
Beantwortung einer zulässigen Frage),
- Verletzung
betrieblicher oder außerbetriebliche Verhaltenspflichten (z.B. wiederholte
Verstöße gegen arbeitschutzrechtliche Bestimmungen),
- Vertragsverletzungen
im Vertrauensbereich (z.B. die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht) und
- die
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
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