Verhaltensbedingte Kündigung:

Lüge beim Einstellungsgespräch

Der Arbeitnehmer kann verhaltensbedingt gekündigt werden, wenn er beim Einstellungsgespräch eine Frage wahrheitswidrig beantwortet hat.

Dies gilt aber nur, wenn es sich um eine zulässige Frage gehandelt hat. Zulässig ist eine Frage nur dann, wenn sie mit der in Aussicht genommenen Tätigkeit und deren Dauer im Zusammenhang steht.

Einzelheiten dazu gibt es unter dem Thema "Bewerbung".

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