Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Eine Krankheit des Arbeitnehemrs stellt für den Arbeitgeber an sich keinen Kündigungsgrund dar. Gehen allerdings störende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis von der Krankheit aus, kann eine Kündigung des Arbeitsvertrags gerechtfertigt sein.
1. Allgemeines | |
- Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung | [mehr dazu] |
- Voraussetzungen | [mehr dazu] |
- Negative Gesundheitsprognose | [mehr dazu] |
2. Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen | |
- Voraussetzungen im Überblick | [mehr dazu] |
- Erhebliche Fehlzeiten | [mehr dazu] |
- Negative Gesundheitsprognose | [mehr dazu] |
- Erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen | [mehr dazu] |
- Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz | [mehr dazu] |
- Interessenabwägung | [mehr dazu] |
3. Kündigung wegen langandauernder Krankheit | |
- Voraussetzungen im Überblick | [mehr dazu] |
- Negative Gesundheitsprognose | [mehr dazu] |
- Erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen | [mehr dazu] |
- Überbrückungsmaßnahmen des Arbeitgebers | [mehr dazu] |
- Interessenabwägung | [mehr dazu] |
4. Kündigung wegen krankheitsbedingter
dauernder Leistungsunfähigkeit |
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5. Kündigung bei
Ungewissheit
der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit |
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6. Kündigung bei krankheitsbedingter Leistungsminderung | [mehr dazu] |
7. Alkohol- und Drogenabhängigkeit | [mehr dazu] |
8. Betriebsunfall, Berufsunfähigkeit, Kuraufenthalt | [mehr dazu] |
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