Kündigung
wegen langanhaltender dauernder Leistungsunfähigkeit
Bei langanhaltender dauernder Leistungsfähigkeit
des Arbeitnehmers müssen folgende Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte
Kündigung erfüllt sein:
- eine negative Gesundheitsprognose,
- eine
erhebliche betriebliche oder wirtschaftliche Störung des Arbeitgebers,
- die
fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit und
- eine
Interessenabwägung, die zu dem Ergebnis führt, dass dem Arbeitgeber die
weitere Beschäftigung nicht zumutbar ist.
Die dauerhafte und feststehende Arbeitsunfähigkeit
indiziert regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen.
Dementsprechend muss der Arbeitgeber keine weiteren Störungen darlegen.
Von
besonderer Bedeutung ist aber,
- ob
der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigen
kann oder
- ob
der Arbeitgeber in Ausübung seines Weisungsrechts eine leidensgerechte
Position für den kranken Arbeitnehmer freimachen kann, indem er einen
anderen Arbeitnehmer um- oder versetzt. Ist dies nicht möglich, wird die
Interessenabwägung nur ausnahmsweise zugunsten des Arbeitnehmers ausgehen.
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