Kündigung bei krankheitsbedingter Leistungsminderung

Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der am Arbeitsplatz erscheint, wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung, ist unter folgenden Voraussetzungen sozial gerechtfertigt:

1. Eine Prognose muss zu dem Ergebnis führen, dass der Arbeitnehmer auch künftig dauernd oder in erheblichem Umfang nur zur Minderleistung fähig ist.

2. Die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers müssen durch die eingeschränkte Arbeitsunfähigkeit erheblich beeinträchtigt sein. Ist die Minderleistung nur geringfügiger Natur, reicht dies nicht für eine erhebliche Beeinträchtigung.

3. Eine Interessenabwägung muss zu dem Ergebnis führen, dass das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers das Fortsetzungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt.

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