Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen: Interessenabwägung

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn eine Interessenabwägung zum Ergebnis hat, dass das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Fortsetzungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt.

Insoweit sind in erster Linie die folgenden Umstände zu berücksichtigen:

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