Eine krankheitsbedingte Kündigung wegen langandauernder Krankheit ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn eine Interessenabwägung zum Ergebnis hat, dass das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Fortsetzungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt.
Insoweit sind in erster Linie die folgenden Umstände zu berücksichtigen:
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