Mietvertrag
über Gewerberaum
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Hat ein Mietvertrag die gewerbliche Nutzung von Räumen zum Gegenstand, so liegt in Abgrenzung zum Wohnraummietverhältnis ein Mietvertrag über Gewerberaum vor.
Wichtig: |
Beim Abschluss eines Gewerbemietvertrages herrscht weitgehend Vertragsfreiheit. Die Schutzvorschriften des sozialen Mietrechts finden keine Anwendung. |
Da die Vermieter von Gewerberaum in aller Regel im Umgang mit der Materie geübt sind, sollen hier für die potentiellen Mieter folgende Themen behandelt werden:
1. Allgemeine Grundsätze | [mehr dazu] |
2. Zulässigkeit der Nutzung der Räume als Gewerberaum | [mehr dazu] |
3. Klarheit über die Vertragsparteien | [mehr dazu] |
4. Schriftform des Mietvertrages | [mehr dazu] |
5. Beschreibung von Mietobjekt und Nutzungszweck | [mehr dazu] |
6. Mietzins und Nebenkosten | [mehr dazu] |
7. Mieterhöhungen / Mietanpassungen | [mehr dazu] |
8. Sicherheitsleistung (Kaution) | [mehr dazu] |
9. Vertragsdauer und Optionsrecht | [mehr dazu] |
10. Konkurrenzschutz und Außenwerbung | [mehr dazu] |
11. Untervermietung | [mehr dazu] |
12. Instandsetzung und Instandhaltung | [mehr dazu] |
13. Nach- bzw. Ersatzmieter | [mehr dazu] |
14. Aufrechnung | [mehr dazu] |
kk | |
15. Beispiel eines Gewerbemietvertrages | [mehr dazu] |
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