Vertragsdauer und Optionsrecht

 

1. Vertragsdauer

Da ein unbefristeter Vertrag bereits zum Schluss des ersten Jahres gekündigt werden kann, sollte der Mieter genau abwägen, ob er nicht einen befristeten Vertrag abschließt. Dieser hat allerdings den Nachteil, dass er vor dem vereinbarten Zeitpunkt nur durch fristlose Kündigung beendbar ist.

Typische Laufzeiten liegen zwischen 5 und 10 Jahren.

2. Optionsrecht

Eine Option gewährt dem Mieter das Recht auf eine Vertragsverlängerung um einen bestimmten, vorher verabredeten Zeitraum. Eine solche Regelung ist für den Mieter günstig, da er je nach Lage das Mietverhältnis zu dem zunächst vorgesehenen Zeitpunkt beenden oder verlängern kann.

Tipp:
Bei Vereinbarung einer Verlängerungsoption sollte zusätzlich eine Schiedsgutachterklausel für den Fall der Mietveränderung bei Ausübung der Verlängerungsoption getroffen werden.

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