Mietzins und
Nebenkosten
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1. Mietzins
Beachten Sie: Die Höhe des Mietzinses ist frei vereinbar! Im Gegensatz zu Wohnraummietrecht existieren keine gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich der Höhe des Mietzinses. Eine Grenze findet sich allerdings in § 138 BGB, wenn der vereinbarte Mietzins sittenwidrig ist.
Tipp: |
Informieren Sie sich bei einer kompetenten Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) über die üblichen Mieten in der von Ihnen angestrebten Lage). |
2. Nebenkosten (Betriebskosten)
a) Hinsichtlich der Nebenkosten kann vereinbart werden:
aa) eine Bruttokaltmiete mit Vorauszahlungen für die Heiz- und Warmwasserkosten (bei Versorgung über eine zentrale Heizanlage); in diesem Fall sind die kalten Betriebskosten mit der Miete abgegolten,
bb) eine Nettokaltmiete mit einer Pauschale für die kalten Betriebskosten und einer Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser; die kalten Betriebskosten sind in diesem Fall mit der Pauschale abgegolten (weder Mieter noch Vermieter können insoweit einen Ausgleich verlangen),
cc) eine Nettokaltmiete mit Vorauszahlung für alle Betriebskosten; in diesem Fall ist über alle Betriebskosten abzurechnen.
b) Bei der Vereinbarung sollte darauf geachtet werden, dass genau festgelegt wird, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können.
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