Untervermietung
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Die Möglichkeit der Untervermietung kann dem Mieter in wirtschaftlich schlechten Zeiten durchaus "Luft" verschaffen, so dass auch insoweit an eine Regelung im Mietvertrag gedacht werden sollte.
Da der Gewerbemieter im Gegensatz zum Wohnraummieter kein berechtigtes Interesse an der Untervermietung geltend machen kann, sollte er bereits bei Vertragsabschluss eine Genehmigungsklausel in den Vertrag aufnehmen.
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