Beschreibung des Mietobjektes und der vorgesehenen Nutzung

 

1. Beschreibung des Mietobjektes

Das Mietobjekt sollte so genau beschrieben sein, dass eindeutig ist, welche Räume und Anlagen der Mieter nutzen darf. 

Tipp:
Der Mieter sollte hier bereits auf eine eventuell geplante Geschäftserweiterung achten und entsprechende Vereinbarungen treffen.

2. Absicherung des Nutzungszwecks

Der Nutzungszweck sollte genau beschrieben werden. Dies ist nicht nur bedeutsam, wenn es zum Streit über die Zulässigkeit der Nutzung kommt, sondern auch hinsichtlich des Konkurrentenschutzes (der in einer Konkurrentenschutzklausel geregelt sein sollte, siehe dort).

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