Mustervereinbarung Modernisierung durch Mieter (für nicht preisgebundene Wohnungen)

 

Muster einer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter vor Maßnahmen des Mieters zur Wohnungsmodernisierung und zur Energieeinsparung  

Zwischen (Vorname, Name) ...................................................,  

wohnhaft ...............................................................................,

                                                                                Vermieter,

und

(Vorname, Name) ...................................................................,  

                                                                                     Mieter,

wird zur Durchführung von baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Heizenergie bewirken, folgende Vereinbarung geschlossen:  

§ 1 Allgemeines 

(1) Die Vereinbarung bezieht sich auf die Wohnung des Mieters im Hause (Ort, Straße, Hausnummer) .......................  

im Geschoss .............................. (z.B. rechts, links, Mitte)

(2) Diese Vereinbarung ist eine Ergänzungsvereinbarung zu dem Mietvertrag vom .............. und wird dessen Bestandteil.  

§ 2  Gegenstand der Arbeiten 

(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass in der Wohnung des Mieters (Bitte genau angeben, gegebenenfalls mehrfach ankreuzen)  

- in sämtlichen Räumen 

- im Bad

- in der Küche

- im /in

................................................................... bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.  

Die Arbeiten betreffen (Bitte genau angeben, Nichtzutreffendes streichen)

- Fenster / Türen / Rollläden

- Heizung / Warmwasseranlage

- Wärme- / Schallisolierung von Wänden Böden / Decken / des Daches

- Sanitärinstallation

- Elektroinstallation  

- Weiteres ...................................  

(2) Art und Umfang der Maßnahmen im einzelnen ergeben sich aus der Anlage 1 dieses Vertrages.  Sie ist Vertragsbestandteil.  

§ 3 Leistungen des Mieters  

(1) Der Mieter führt die Maßnahmen im eigenen Namen sowie auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung aus, soweit sie nicht gemäß Abschnitt 11 der Anlage 1 dem Vermieter obliegen. Er ist dem Vermieter gegenüber verpflichtet, die Arbeiten ordnungsgemäß durchzuführen. 

(2) Die Anlagen und Einrichtungen, mit denen die Wohnung aufgrund dieser Vereinbarung ausgestattet wird, gehen in das Eigentum des Vermieters über, auch soweit sie nicht wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden.  Der Mieter verzichtet auf das Recht, solche Anlagen und Einrichtungen wegzunehmen (§ 547a Abs. 1 des Bürgerlieben Gesetzbuchs).  

(3) Zur Vermeidung von Schäden aus der Durchführung der Maßnahmen verpflichtet sich der Mieter, Arbeiten, die besondere Fachkenntnisse und die Einhaltung technischer Vorschriften erfordern, nur durch Fachfirmen oder in fachkundiger Selbsthilfe oder Nachbarschaftshilfe durchzuführen. 

Der Mieter erklärt, dass er folgende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat (Nur ausfüllen, wenn die Parteien dies in ihre Vereinbarung aufnehmen wollen):   ...........................................................................  

(4) Die Arbeiten sollen in der Zeit  

vom (Monat, Jahr) .........................  

bis (Monat, Jahr) .......................... durchgeführt werden.

(5)    Die Kosten des Mieters für die gesamten Maßnahmen einschließlich der hierdurch verursachten Instandsetzungsarbeiten werden voraussichtlich DM ......................  (in Worten ............................................ Deutsche Mark) betragen.  

Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

- Handwerkerleistungen gem. beigefügten Kostenvoranschlägen 
  ca. DM .............................  

- vom Mieter zu beschaffendes Material                                   
  ca. DM .............................  

- Arbeitsaufwand des Mieters, der

a) pauschal bewertet wird mit                                                       
   
DM .............................  

b) auf Arbeitsstunden bei einem Stundensatz von DM.................... veranschlagt wird; folglich ergibt sich insoweit ein Betrag von ca. DM .............................  

Insgesamt    ca. DM .............................  

(6) Nach Abschluss der Maßnahmen sind die Arbeiten vom Vermieter abzunehmen und die endgültigen Kosten des Mieters festzustellen.  Hierüber wird ein Abnahme- und Kostenfeststellungsprotokoll nach Anlage 2 dieser Vereinbarung aufgenommen.  Es wird Vertragsbestandteil.  Zur Feststellung der endgültigen Kosten hat der Mieter Belege beizubringen. Wenn der Endbetrag die Kosten in Absatz 5 um mehr als zwanzig / ....... (Nur ausfüllen, wenn von der Regelung des Vertragsmusters abgewichen werden soll) vom Hundert übersteigt, wird der überschießende Betrag für die Abwohndauer (§ 4) und den Restwert (§ 5) nicht berücksichtigt.  

§ 4 Leistungen des Vermieters  

(1) Der Vermieter verzichtet für die Abwohndauer auf sein ordentliches Kündigungsrecht (§ 564 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs), außer für den Fall einer schuldhaften nicht unerheblichen Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen des Mieters (§ 564 b Abs. 2 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). 

(2)    Für künftige Mieterhöhungen und für die Instandhaltung der vom Mieter geschaffenen Einrichtungen gilt die bei a) / .... vorgesehene Regelung (Wenn die bei b) vorgesehene Regelung gelten soll, ist dieser Satz entsprechend zu ändern):  

a) Die Maßnahmen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, bleiben während der Abwohndauer bei Mieterhöhungen nach § 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe außer Betracht.  Die Maßnahmen bleiben während dieser Zeit auch bei Mieterhöhungen außer Betracht, die in den neuen Bundesländern aufgrund der §§ 12 oder 16 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe in der Fassung des Mietenüberleitungsgesetzes vom 6. Juni 1995, BGBl. 1 Seite 748, vorgenommen werden. Der Vermieter ist für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet, für die Instandhaltung, Wartung und gegebenenfalls Erneuerung der Einrichtungen zu sorgen. Soweit nach dem Mietvertrag der Parteien Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen vom Mieter übernommen worden sind, gilt dies auch für die neuen Einrichtungen.  

b) die Maßnahmen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, bleiben während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses bei Mieterhöhungen nach § 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe außer Betracht. Die Maßnahmen bleiben während dieser Zeit auch bei Mieterhöhungen außer Betracht, die in den neuen Bundesländern aufgrund der §§ 12 oder 16 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe in der Fassung des Mietenüberleitungsgesetzes vom 6. Juni 1995, BGBl. 1 Seite 748, vorgenommen werden. Der Mieter ist für die gleiche Zeit verpflichtet, für die Instandhaltung, Wartung und gegebenenfalls Erneuerung der Einrichtungen zu sorgen.  

(3) Die Abwohndauer 

- beträgt jeweils vier Jahre für Aufwendungen in Höhe einer Jahresmiete, insgesamt jedoch mindestens fünf und höchstens fünfzehn Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme der Arbeiten. Als Jahresmiete gilt das Zwölffache der monatlichen Miete bei Abschluss dieser Vereinbarung; Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben unberücksichtigt.  

- läuft bis zum Ende des Jahres ................................(Nur ausfüllen, wenn von der Regelung des Vertragsmusters abgewichen werden soll).  

(4) Der Vermieter beteiligt sich nach Maßgabe des Abschnitts II der Anlage 1 an den Maßnahmen. Er hat diese Leistungen bis zum ............................. zu erbringen (Nur ausfüllen, wenn eine Beteiligung des Vermieters vorgesehen ist).  

§ 5 Abwicklung bei Beendigung des Mietverhältnisses und bei nachfolgenden Maßnahmen des Vermieters  

(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung des Restwerts der durchgeführten Maßnahmen. Der Mieter verzichtet jedoch für die Dauer von ........ Jahren auf sein ordentliches Kündigungsrecht (Nur ausfüllen, wenn die Parteien einen solchen Kündigungsverzicht des Mieters in ihre Vereinbarung aufnehmen wollen).

(2) Der Anspruch auf Rückzahlung des Restwerts besteht auch dann, wenn die Maßnahmen des Mieters durch nachfolgende Maßnahmen des Vermieters zerstört oder wertlos gemacht werden.  

(3) Für die Berechnung des Restwerts werden von den Aufwendungen des Mieters (Abschnitt II der Anlage 2) bis zum Ablauf eines Jahres nach der Abnahme zwanzig vom Hundert und in den folgenden Jahren jeweils weitere zehn / .......... (Nur ausfüllen wenn von der Regelung des Vertragsmusters abgewichen werden soll) vom Hundert abgezogen.

§ 6 Sonstige Vereinbarungen  

.........................................................................

.........................................................................

 

(Ort, Datum)

 

Vermieter                                    Mieter

 

Anlage 1 zur Mustervereinbarung klick hier.

Anlage 2 zur Mustervereinbarung klick hier.

 

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