Mustervereinbarung
Modernisierung durch Mieter (für
nicht preisgebundene Wohnungen)
|
Muster
einer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter vor Maßnahmen des Mieters zur
Wohnungsmodernisierung und zur Energieeinsparung
Zwischen (Vorname, Name) ...................................................,
wohnhaft ...............................................................................,
Vermieter,
und
(Vorname, Name) ...................................................................,
Mieter,
wird
zur Durchführung von baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung
nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse
auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Heizenergie bewirken,
folgende Vereinbarung geschlossen:
(1)
Die
Vereinbarung bezieht sich auf die Wohnung des Mieters im Hause
im
Geschoss ..............................
(2)
Diese Vereinbarung ist eine Ergänzungsvereinbarung zu dem Mietvertrag
vom
(1)
Die Parteien sind sich darüber
einig, dass in der Wohnung des Mieters (Bitte
genau angeben, gegebenenfalls mehrfach ankreuzen)
- in sämtlichen Räumen
- im Bad
- in der Küche
- im /in
................................................................... bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.
Die Arbeiten betreffen (Bitte genau angeben, Nichtzutreffendes streichen)
- Fenster / Türen / Rollläden
- Heizung / Warmwasseranlage
- Wärme- / Schallisolierung von Wänden Böden / Decken / des Daches
- Sanitärinstallation
-
Elektroinstallation
-
Weiteres ...................................
(2)
Art und Umfang der Maßnahmen im einzelnen ergeben sich aus der Anlage 1
dieses Vertrages. Sie ist
Vertragsbestandteil.
§
3
Leistungen des Mieters
(1)
Der Mieter führt
die Maßnahmen im eigenen Namen sowie auf eigene Kosten und
(2)
Die Anlagen und Einrichtungen, mit denen die Wohnung aufgrund dieser
Vereinbarung ausgestattet wird, gehen in das Eigentum des Vermieters über, auch
soweit sie nicht wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden.
Der Mieter verzichtet auf das Recht, solche Anlagen und Einrichtungen
wegzunehmen (§ 547a Abs. 1 des Bürgerlieben Gesetzbuchs).
(3) Zur Vermeidung von Schäden aus der Durchführung der Maßnahmen verpflichtet sich der Mieter, Arbeiten, die besondere Fachkenntnisse und die Einhaltung technischer Vorschriften erfordern, nur durch Fachfirmen oder in fachkundiger Selbsthilfe oder Nachbarschaftshilfe durchzuführen.
Der
Mieter erklärt, dass er folgende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat (Nur
ausfüllen, wenn die Parteien dies in ihre Vereinbarung aufnehmen wollen):
(4)
Die Arbeiten sollen in der Zeit
vom
bis (Monat, Jahr) .......................... durchgeführt werden.
(5)
Die Kosten des Mieters für die gesamten Maßnahmen einschließlich der
hierdurch verursachten Instandsetzungsarbeiten werden voraussichtlich
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
-
Handwerkerleistungen
gem. beigefügten Kostenvoranschlägen
ca. DM
.............................
-
vom Mieter zu beschaffendes
Material
ca. DM .............................
- Arbeitsaufwand des Mieters, der
a) pauschal bewertet wird mit
DM .............................
b) auf Arbeitsstunden bei einem Stundensatz von
Insgesamt ca. DM
.............................
(6) Nach Abschluss der Maßnahmen sind die Arbeiten vom Vermieter abzunehmen und die endgültigen Kosten des Mieters festzustellen. Hierüber wird ein Abnahme- und Kostenfeststellungsprotokoll nach Anlage 2 dieser Vereinbarung aufgenommen. Es wird Vertragsbestandteil. Zur Feststellung der endgültigen Kosten hat der Mieter Belege beizubringen. Wenn der Endbetrag die Kosten in Absatz 5 um mehr als zwanzig / ....... (Nur ausfüllen, wenn von der Regelung des Vertragsmusters abgewichen werden soll) vom Hundert übersteigt, wird der überschießende Betrag für die Abwohndauer (§ 4) und den Restwert (§ 5) nicht berücksichtigt.
§
4 Leistungen des
Vermieters
(1) Der Vermieter verzichtet für die Abwohndauer auf sein ordentliches Kündigungsrecht (§ 564 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs), außer für den Fall einer schuldhaften nicht unerheblichen Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen des Mieters (§ 564 b Abs. 2 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
(2)
Für künftige Mieterhöhungen und für die Instandhaltung der vom Mieter
geschaffenen Einrichtungen gilt die bei a) / .... vorgesehene Regelung (Wenn
die bei b) vorgesehene Regelung gelten soll, ist dieser Satz entsprechend zu ändern):
a)
Die Maßnahmen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, bleiben während
der Abwohndauer bei Mieterhöhungen nach § 2 des Gesetzes zur Regelung der
Miethöhe außer Betracht. Die Maßnahmen
bleiben während dieser Zeit auch bei Mieterhöhungen außer Betracht, die in
den neuen Bundesländern aufgrund der §§ 12 oder 16 des Gesetzes zur Regelung
der Miethöhe in der Fassung des Mietenüberleitungsgesetzes vom 6. Juni 1995,
BGBl. 1 Seite 748, vorgenommen werden. Der
Vermieter ist für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet, für die
Instandhaltung, Wartung und gegebenenfalls Erneuerung der Einrichtungen zu
sorgen. Soweit nach dem Mietvertrag der
Parteien Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen vom Mieter übernommen
worden sind, gilt dies auch für die neuen Einrichtungen.
b)
die Maßnahmen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, bleiben während
der gesamten Dauer des Mietverhältnisses bei Mieterhöhungen nach § 2 des
Gesetzes zur Regelung der Miethöhe außer Betracht.
Die Maßnahmen bleiben während dieser Zeit auch bei Mieterhöhungen außer
Betracht, die in den neuen Bundesländern aufgrund der §§ 12 oder 16 des
Gesetzes zur Regelung der Miethöhe in der Fassung des Mietenüberleitungsgesetzes
vom 6. Juni 1995, BGBl. 1 Seite 748, vorgenommen werden.
Der Mieter ist für die gleiche Zeit verpflichtet, für die
Instandhaltung, Wartung und gegebenenfalls Erneuerung der Einrichtungen zu
sorgen.
-
beträgt jeweils vier Jahre für Aufwendungen in Höhe einer Jahresmiete,
insgesamt
-
läuft bis zum Ende des Jahres ................................(Nur
ausfüllen, wenn von der Regelung des Vertragsmusters abgewichen werden soll).
(4)
Der Vermieter beteiligt sich nach Maßgabe des Abschnitts II der Anlage 1
an den
§ 5 Abwicklung bei Beendigung des Mietverhältnisses und bei nachfolgenden Maßnahmen des Vermieters
(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung des Restwerts der durchgeführten Maßnahmen. Der Mieter verzichtet jedoch für die Dauer von ........ Jahren auf sein ordentliches Kündigungsrecht (Nur ausfüllen, wenn die Parteien einen solchen Kündigungsverzicht des Mieters in ihre Vereinbarung aufnehmen wollen).
(2)
Der Anspruch auf Rückzahlung des Restwerts besteht auch dann, wenn die Maßnahmen
des Mieters durch nachfolgende Maßnahmen des Vermieters zerstört oder wertlos
gemacht werden.
(3)
Für die Berechnung des Restwerts werden von den Aufwendungen des Mieters
(Abschnitt II der Anlage 2) bis zum Ablauf eines Jahres nach der Abnahme zwanzig
vom
.........................................................................
.........................................................................
(Ort, Datum)
Vermieter Mieter
Anlage 1 zur Mustervereinbarung klick hier.
Anlage 2 zur Mustervereinbarung klick hier.
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