Anmerkung zu § 4 Absatz 1 Mustervereinbarung

 

Im Regelfall wird der Mieter seine Investition abwohnen. Der wichtigste Fall der ordentlichen Vermieterkündigung, die sogenannte Eigenbedarfskündigung, ist so lange ausgeschlossen, bis die Maßnahme abgewohnt ist. Der Vermieter kann aber kündigen, wenn der Mieter sich nicht unerhebliche Vertragspflichtverletzungen zuschulden kommen lässt oder wenn ein Grund für eine fristlose Kündigung gegeben ist.

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