Anmerkung zu §
4 Absatz 1 Mustervereinbarung
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Im
Regelfall wird der Mieter seine Investition abwohnen.
Der wichtigste Fall der ordentlichen Vermieterkündigung, die sogenannte
Eigenbedarfskündigung, ist so lange ausgeschlossen, bis die Maßnahme abgewohnt
ist. Der Vermieter kann aber kündigen, wenn der Mieter sich nicht
unerhebliche Vertragspflichtverletzungen zuschulden kommen lässt oder wenn ein
Grund für eine fristlose Kündigung gegeben ist.
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