Anmerkung zu § 2 Mustervereinbarung

 

Sollen Maßnahmen (auch) außerhalb der Wohnung durchgeführt werden, etwa im Treppenhaus, ist die Vereinbarung entsprechend abzuändern oder zu ergänzen. Sollen Maßnahmen von mehreren Mietern gemeinsam durchgeführt werden, empfiehlt sich, dass jeder Mieter mit dem Vermieter eine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich seines Beitrags abschließt.

Der Vermieter kann gegenüber seinen Grundpfandgläubigern vertraglich verpflichtet sein, ihre Einwilligung zu den Maßnahmen einzuholen.

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