Anmerkung zu §
2 Mustervereinbarung
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Sollen
Maßnahmen (auch) außerhalb der Wohnung durchgeführt werden, etwa im
Treppenhaus, ist die Vereinbarung entsprechend abzuändern oder zu ergänzen.
Sollen Maßnahmen von mehreren Mietern gemeinsam durchgeführt werden,
empfiehlt sich, dass jeder Mieter mit dem Vermieter eine gesonderte Vereinbarung
hinsichtlich seines Beitrags abschließt.
Der
Vermieter kann gegenüber seinen Grundpfandgläubigern vertraglich verpflichtet
sein, ihre Einwilligung zu den Maßnahmen einzuholen.
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