Modernisierung
durch den Mieter
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Häufig erstreben Mieter mehr Wohnkomfort, als die Wohnung derzeit bietet. Der Vermieter beabsichtigt aber nicht zu modernisieren. Dann stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen der Mieter eigene Mittel in die Wohnung stecken sollte.
Ist der Vermieter mit den Veränderungen einverstanden (seine Einwilligung ist erforderlich), so wird durch die Verbesserungen der Wert seines Besitzes ohne eigenen Kapitaleinsatz erhöht. Dafür möchte der Mieter den geschaffenen Wohnwertvorteil auch eine angemessene Zeit ungestört nutzen. Um einen gerechten Ausgleich zu erzielen, empfiehlt es sich deshalb, eine Modernisierungsvereinbarung abzuschließen.
Die hier verwendete "Mustervereinbarung" wurde von Mieter- und Vermieterverbänden sowie Fachleuten aus der Verwaltung erarbeitet. Da in ihr der Einzelfall nicht berücksichtigt werden konnte, stellt sie nur eine Empfehlung dar. Es wird also je nach Fallgestaltung notwendig sein, von der Mustervereinbarung abweichende Regelungen zu treffen, um einen vernünftigen Interessenausgleich zu erzielen.
Hinweis: Bestimmte Punkte der Mustervereinbarung werden näher erläutert. Um die Übersichtlichkeit des Textes zu wahren, haben wir an der jeweiligen Stelle ein blaue Karo eingefügt. Wenn Sie dieses Karo anklicken, wird die entsprechende Erläuterung separat aufgerufen.
Zum Aufruf der Mustervereinbarung klicken Sie bitte hier.
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