Fristlose Kündigung Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber

Ist dem Arbeitgeber die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar, kann er den Arbeitvertrag durch eine fristlose Kündigung - also außerordentlich - beenden. Die Kündigung muss nicht fristlos, sie kann auch zu einem bestimmten Termin erklärt werden. Die fristlose Kündigung wird mit ihrem Zugang wirksam, die mit Auslauffrist ausgesprochene zu dem in ihr angegebenen Zeitpunkt.

Zum Thema "Fristlose Kündigung Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber" soll hier folgendes behandelt werden:

  1. Vertraglicher Ausschluss der fristlosen Kündigung [mehr dazu]
  2. Vorliegen eines Kündigungsgrundes [mehr dazu]
  3. Einzelne Kündigungsgründe [mehr dazu]
   4. Fristlose Kündigung nach Aufhebungsvertrag  [mehr dazu]
  5. Abmahnung und Anhörung des Arbeitnehmers [mehr dazu]
  6. Kündigungserklärung, Ausschlussfrist für Kündigung [mehr dazu]
  7. Zugang der Kündigung und Fristbeginn [mehr dazu]
  8. Umdeutung in eine ordentliche Kündigung [mehr dazu]
  9. Kein besonderer Kündigungsschutz [mehr dazu]
10. Einschaltung des Betriebsrates [mehr dazu]
11. Kündigungsschutzklage [mehr dazu]
12. Das gerichtliche Verfahren [mehr dazu]
13. Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung [mehr dazu]
14. Weiterbeschäftigung während des gerichtlichen Verfahrens [mehr dazu]
15. Anspruch auf Arbeitsentgelt nach der Kündigung [mehr dazu]

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