Fristlose Kündigung Arbeitsvertrag: Das gerichtliche Verfahren bei Kündigungsschutzklage

1. Das (arbeits-) gerichtliche Verfahren nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage sieht vor, dass das Gericht zunächst versuchen muss in einem Gütetermin eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen. Letztlich läuft dies oft darauf hinaus, dass die Kündigungsschutzklage nicht weiter verfolgt wird, wenn der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Hier muss allerdings jede Partei genau hinhören, welcher Argumentation der Richter folgen will.

In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass sich der Arbeitnehmer gut überlegen muss, ob es wirklich sinnvoll ist, mit der Klage den Erhalt des Arbeitsplatzes zu verfolgen. Schließlich hat der Arbeitgeber bereits zu erkennen gegeben, dass er auf eine weitere Zusammenarbeit verzichtet.
Der Arbeitgeber seinerseits muss sich schon bei der Kündigung überlegen, welche Zugeständnisse er an den Arbeitnehmer im Falle einer Klage macht, um die Sache möglichst schell "aus der Welt zu schaffen". Will er hingegen nicht nachgeben, so muss er dass Prozessrisiko genau kalkulieren: Wird die Klage nämlich abgewiesen, muss er den Arbeitnehmer nicht nur weiterbeschäftigen, sondern ihm auch den ausstehenden Lohn nachzahlen. Eine Abfindung bietet hier viele Vorteile.

2. Einigen sich die Parteien im Gütetermin nicht, so geht der Rechtsstreit in das streitige Verfahren über. Das bedeutet, dass ab nun zu den von den Parteien gestellten Anträgen verhandelt wird. 
Spätestens jetzt müssen
beide Parteien sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden Argumente vortragen, weil sie sonst Gefahr laufen, mit später gebrachten Einwendungen nicht mehr gehört zu werden. Da hier einige verfahrensrechtliche Fallen lauern, ist anwaltliche Hilfe in diesem Abschnitt des Rechtsstreits eigentlich unverzichtbar.

Das Gericht wird eingangs der Verhandlung in aller Regel nocheinmal fragen, ob doch noch eine gütliche Einigung möglich ist. Wenn nicht, fällt es ein Urteil. 

Dem wird oftmals eine Beweisaufnahme vorausgehen. Da andere Beweismittel eher selten sind, wird dies regelmäßig durch die Vernehmung von Zeugen geschehen. Auch insoweit empfiehlt sich eine anwaltliche Unterstützung dringend, da es hier entscheidend darauf ankommt, wie der Zeuge befragt wird.
In dem Beweistermin werden  die Zeugen zunächst über die Wahrheitspflicht belehrt und anschließend einzeln vernommen. Sie sollen zusammenhängend Aussagen zu den Themen machen, zu denen sie von der jeweiligen Partei angeboten worden sind. Anschließend werden die Zeugen zunächst vom Gericht befragt und danach von den Prozessparteien. Ist die Beweisaufnahme abgeschlossen, erhalten die Parteien Gelegenheit, zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung zu nehmen.
Danach fällt das Gericht entweder gleich das Urteil oder bestimmt einen Termin, an dem die Entscheidung verkündet werden wird.

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