Ausführliche Informationen zur Scheidung und deren Folgeprobleme wie Unterhalt, Sorgerecht etc. lesen Sie hier. Mit Tipps von A bis Z.
An eine Scheidung war bei der Eheschließung noch nicht zu denken. Nicht in allen Fällen bestätigt die Zeit aber das Vorhaben der Eheleute, sich auf Lebenszeit zu binden. Es kommt, wie es kommen muss: Die Eheleute trennen sich; die Ehescheidung steht bevor. Die Ehe ist aber erst geschieden, wenn dies durch Urteil des Familiengerichts ausgesprochen wird.
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Ein Antrag auf Scheidung kann nur von einem Anwalt gestellt werden. Aus diesem Grund braucht jedenfalls derjenige Ehegatte unbedingt einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte benötigt nur für den Fall einen Anwalt, dass er selbst auch Anträge an das Gericht stellen will (z.B. einen eigenen Scheidungsantrag oder Anträge zum Unterhalt oder zum Sorgerecht). Läuft die Scheidung also einvernehmlich ab, benötigt der andere Ehegatte in der Regel keinen eigenen Anwalt, da er keine Anträge stellen muss. Selbst im Falle einer nicht einvernehmlichen Scheidung benötigt der andere Ehegatte dann keinen Anwalt, wenn er keine eigenen Anträge stellen will.
Auch bei einer einverständlichen Ehescheidung ist jedoch für den anderen Ehegatten ein Anwalt erforderlich, wenn vor Gericht ein Vergleich über den Versorgungsausgleich geschlossen werden soll. Begründung: Vergleiche können vor dem Familiengericht nur von Anwälten geschlossen werden.
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