Voraussetzungen der Scheidung / Ehescheidung

Das Familiengericht kann die Ehe nur dann scheiden, wenn sie ohne Aussicht auf Besserung zerrüttet und somit gescheitert ist. Weitere Voraussetzung ist, dass die Eheleute eine gewisse Zeit getrennt gelebt haben müssen, bevor der Richter einer Scheidung zustimmt.

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