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Das Familienrecht enthält Regelungen der Rechtsverhältnisse, der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen. Zudem enthält es Bestimmungen hinsichtlich der die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Geregelt ist es größtenteils im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1297 - 1921 BGB). Bei familienrechtlichen Streitigkeiten entscheiden das Familiengericht bzw. das Vormundschaftsgericht.
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