Ausschluss Versorgungsausgleich / Kein Ausgleich von Rentenanrechten bei Scheidung

Zum 1. September 2009 wurden auch die Regelungen über den Versorgungsausgleich reformiert, welche die Verteilung von Rentenanrechten zwischen Ehegatten nach einer Scheidung regeln. In folgenden Fällen ist der Ausgleich von Rentenansprüchen ausgeschlossen bzw. findet er nicht mehr statt:

1. Nur geringfügiger Wertunterschied aller Ausgleichswerte.

Das Gericht soll von der Durchführung des Ausgleichs absehen, wenn es nur um einzelne geringe Ausgleichswerte geht. Das Gleiche gilt, wenn sich auf beiden Seiten bei gleichartigen Anrechten ähnlich hohe Ausgleichswerte ergeben. In beiden zuvor genannten Fällen liegt die Wertgrenze bei ca. 25 Euro als monatlicher Rentenbetrag oder 3.024 Euro Kapitalwert (Stand Anfang 2009).

Beispiel: Der Ehemann hat während der Ehe gesetzliche Rentenansprüche in Höhe von 650 Euro und die Ehefrau gesetzliche Rentenansprüche in Höhe von monatlich 640 Euro erworben. Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt, da es nur um einen Wertunterschied von 5 Euro als monatlicher Rentenbetrag geht.

2. Insgesamt geringer Ausgleichswert

Eine Teilung der Anwartschaften findet nicht statt bei insgesamt geringem Ausgleichswert (25,20 Euro Rente oder 3.024 Euro Kapitalwert).

3. Kein Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe

Hat die Ehe (einschließlich des Trennungsjahrs) längstens drei Jahre gedauert, findet ein Versorgungsausgleich grundsätzlich nicht mehr statt. Ausnahme: Einer der Ehegatten beantragt den Ausgleich ausdrücklich.

4. Bei Vereinbarung über Ausschluss des Ausgleichs

Soweit die Eheleute den Versorgungsausgleich vertraglich ausgeschlossen haben, findet keine Teilung der Ansprüche statt. Ausnahme: Einer der Ehegatten stellt einen Antrag auf Ausgleich.

5. Noch verfallbare Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung

Wurden bzw. werden Ansprüche in der betrieblichen Altersversorgung erworben, findet ein Ausgleich bei gesetzlich noch verfallbaren Anwartschaften nicht statt.

 

Hinweis: Hier finden Sie Informationen zum Versorgungsausgleich, wenn dieser nicht ausgeschlossen ist.

nach obenScheidung / Ehescheidung ÜberblickFamilienrecht Startseite


© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Arbeitsrecht Erbrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht