Die einvernehmliche Scheidung (einverständliche Ehescheidung)

Neben der streitigen besteht auch die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung. Das Gesetz spricht von der einverständlichen Ehescheidung. Voraussetzung dafür ist, dass sich beide Ehegatten darin einig darin, dass sie geschieden werden wollen und sich darüber hinaus über die wesentlichen Scheidungsfolgen geeinigt haben.

Vorrausetzungen für eine einvernehmliche Scheidung im einzelnen:

1. Die Ehegatten müssen mindestens ein Jahr getrennt leben.

2. Der Scheidungsantrag muss die foglenden Voraussetzungen erfüllen:

Liegen dem Gericht alle erforderlichen Erklärungen vor, darf es von einer einvernehmlichen Scheidung ausgehen und kann die Ehe bereits nach Ablauf eines Trennungsjahres scheiden.

Liegen die oben aufgeführten Voraussetzungen nicht vollständig vor, ist dem zuständigen Familiengericht der Weg über die einvernehmliche Scheidung eigentlich verwehrt. Die gerichtliche Praxis sieht jedoch häufig anders aus: Die Familiengerichte nehmen eine einvernehmliche Scheidung bereits dann an, wenn beide Ehegatten nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung beantragen bzw. die Zustimmung des einen Ehegatte zum Scheidungsantrag des anderen Ehegatten gegeben ist. Oftmals keine Rolle spielt dagegen, ob die Voraussetzungen im Übrigen vorliegen (siehe oben Punkt 2.).

Einvernehmliche Scheidung mit oder ohne Anwalt?

Im Scheidungsverfahren besteht vor dem Familiengericht generellt Anwaltszwang. Geschieht die Scheidung allerdings einvernehmlich, fällt dieser ausnahmsweise weg. Allerdings empfiehlt es sich auch bei einer einverständlichen Ehescheidung für beide Ehegatten, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Nur so können Benachteiligungen, denen sich die streitenden Parteien mangels Kenntnis der genauen Rechtslage gar nicht bewusst sind, ausgeschlossen werden.

Kosten der einvernehmlichen Scheidung

Der Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren bei einer einvernehmlichen Scheidung wird von den Familiengerichten häufig abgesenkt. Für die scheidungswilligen Ehegatten führt dies zu geringeren Gerichts- und Anwaltskosten. Wie das für Ihre Scheidung zuständige Familiengericht verfährt, können Sie leicht herausfinden, indem Sie einen Anwalt mit Schwerpunt Familienrecht zu Rate ziehen.

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