Die gesetzliche Erbfolge spielt nicht nur für die hinterbliebenen Verwandten eine Rolle, wenn der Erblasser keine Regelung hinsichtlich des Nachlasses (siehe hierzu das Thema Testament) getroffen hat. Vielmehr ist sie auch für den Erblasser zu dessen Lebzeiten von Interesse, um abschätzen zu können, wer im Falle seines Ablebens erbt, wenn er keine eigene Regelung trifft.
nach oben | vorhergehende Seite | Erbrecht Startseite
© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Arbeitsrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht