Gesetzliche Erbfolge - Begriff

Die entsprechenden Regelungen finden sich in §§ 1922 - 1941 BGB.

Die Vorschriften über die gesetzliche Erbfolge regeln, wer nach dem Ableben des Erblassers zu welchem Teil Erbe wird. 

Voraussetzung für den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge ist, dass

a) der Erblasser keine eigene Regelung (Testament, Erbvertrag) hinsichtlich des Nachlasses getroffen hat oder

b) der vom Erblasser eingesetzte oder bestimmte Erbe nicht zur Erbfolge gelangt (z.B. Erbausschlagung, Tod des Erben) oder

c) der Erblasser zwar eine Regelung getroffen hat, diese aber unwirksam ist.

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