Als Grundregel für die gesetzliche Erbfolge gilt hier:
Der überlebende Ehegatte ist unabhängig vom ehelichen Güterstand neben den Abkömmlingen des Erblassers zu 1/4, neben Verwandten der zweiten Ordnung und neben Großeltern des Erblassers zu 1/2 als Erbe berufen. Der Erbanteil ist darüber hinaus davon abhängig, in welchem Güterstand die Eheleute zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers gelebt haben.
Folgende Besonderheiten sind aber zu beachten:
1. Erbanteil bei Zugewinngemeinschaft | [mehr dazu] |
2. Erbanteil bei Gütertrennung | [mehr dazu] |
3. Erbanteil bei Gütergemeinschaft | [mehr dazu] |
4. Sonderrecht: 'Voraus' des Ehegatten | [mehr dazu] |
5. Während und nach der Scheidung | [mehr dazu] |
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