Gesetzliche Erbfolge - Ehegatte

Als Grundregel für die gesetzliche Erbfolge gilt hier: 

Der überlebende Ehegatte ist unabhängig vom ehelichen Güterstand neben den Abkömmlingen des Erblassers zu 1/4, neben Verwandten der zweiten Ordnung und neben Großeltern des Erblassers zu 1/2 als Erbe berufen. Der Erbanteil ist darüber hinaus davon abhängig, in welchem Güterstand die Eheleute zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers gelebt haben.

Folgende Besonderheiten sind aber zu beachten:

1. Erbanteil bei Zugewinngemeinschaft [mehr dazu]
2. Erbanteil bei Gütertrennung [mehr dazu]
3. Erbanteil bei Gütergemeinschaft [mehr dazu]
4. Sonderrecht: 'Voraus' des Ehegatten [mehr dazu]
5. Während und nach der Scheidung [mehr dazu]

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