Jeder
Arbeitnehmer muss sich zwischenzeitlich auch einmal erholen zu können. Darauf
hat er sogar ein Recht. Im Einzelnen ist der Anspruch auf Urlaub im Bundesurlaubsgesetz
geregelt. Nach diesem Gesetz haben alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und
arbeitnehmerähnlich Beschäftigten Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Das
Gesetz schreibt einen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor. Auch Samstage sind
Werktage, so dass der gesetzliche Urlaub auch für diejenigen, die eine
5-Tage-Woche haben, nur vier Wochen beträgt. In den meisten Arbeitsverträgen
werden allerdings weitergehende Urlaubsansprüche vereinbart, so dass sich der
Mindesturlaub für Vollzeitbeschäftigte regelmäßig nur dann auf 24 Werktage
beschränkt, wenn diese keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben.
Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden
1. | Allgemeine Grundsätze (Verzicht, Stückelung, Erwerbstätigkeit, Rückruf) | [mehr dazu] |
2. | Voraussetzungen für den Urlaub | [mehr dazu] |
3. | Planung des Urlaubs | [mehr dazu] |
4. | Zusätzlicher Urlaub | [mehr dazu] |
5. | Urlaubsgeld | [mehr dazu] |
6. | Abgeltung des Urlaubs | [mehr dazu] |
7. | Übertragung des Resturlaubs ins neue Jahr | [mehr dazu] |
8. | Urlaub und länger andauernde Krankheit | [mehr dazu] |
9. | Urlaub für Scheinselbständige | [mehr dazu] |
10. | Urlaub für Teilzeitkräfte | [mehr dazu] |
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