Urlaub, Erholungsurlaub - Überblick

Jeder Arbeitnehmer muss sich zwischenzeitlich auch einmal erholen zu können. Darauf hat er sogar ein Recht. Im Einzelnen ist der Anspruch auf Urlaub im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Nach diesem Gesetz haben alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und arbeitnehmerähnlich Beschäftigten Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Das Gesetz schreibt einen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor. Auch Samstage sind Werktage, so dass der gesetzliche Urlaub auch für diejenigen, die eine 5-Tage-Woche haben, nur vier Wochen beträgt. In den meisten Arbeitsverträgen werden allerdings weitergehende Urlaubsansprüche vereinbart, so dass sich der Mindesturlaub für Vollzeitbeschäftigte regelmäßig nur dann auf 24 Werktage beschränkt, wenn diese keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben.

Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden

1.  Allgemeine Grundsätze (Verzicht, Stückelung, Erwerbstätigkeit, Rückruf) [mehr dazu]
2.  Voraussetzungen für den Urlaub [mehr dazu]
3.  Planung des Urlaubs [mehr dazu]
4.  Zusätzlicher Urlaub [mehr dazu]
5.  Urlaubsgeld [mehr dazu]
6.  Abgeltung des Urlaubs [mehr dazu]
7.  Übertragung des Resturlaubs ins neue Jahr [mehr dazu]
8.  Urlaub und länger andauernde Krankheit [mehr dazu]
9.  Urlaub für Scheinselbständige [mehr dazu]
10.  Urlaub für Teilzeitkräfte [mehr dazu]

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