Vom Urlaubsentgelt ("normale" Lohnfortzahlung während des Urlaubs) zu unterscheiden ist das zusätzlich gezahlte Urlaubsgeld. Rechtlich gesehen stellt es - genauso wie das Weihnachtsgeld - eine Prämie dar. Ob zusätzlich zum Urlaubsentgelt auch Urlaubsgeld gezahlt werden muss, richtet sich danach, ob eine entsprechende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) und/oder eine demgemäße betriebliche Übung besteht.
Wird Urlaubsgeld gewährt, muss auch der Bereitschaftsdienst eines Arbeitnehmers auf sein Urlaubsgeld angerechnet werden.
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