Zusätzlicher (Erholungs-) Urlaub

Der gesetzliche Jahresurlaub ist bezahlter Urlaub. Das bedeutet für den Arbeitnehmer, dass er seine normalen Bezüge während der Zeit, in der er nicht am Arbeitsplatz ist, weiter erhält. 

Ob der Arbeitgeber ihm darüber hinaus weiteren – ggf. unbezahlten – Urlaub gewährt, ist Verhandlungssache und richtet sich in erster Linie nach der Auftragslage.

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