Das Kindschaftsrecht - Überblick

Seit der letzten Reform des Kindschaftsrechts im Jahre 1979 ist die Zahl der nichtehelichen Geburten erheblich angestiegen. Mit Blick auf diese gesellschaftliche Realität hat der Gesetzgeber deshalb im Jahre 1998 das Kindschaftsrecht erneut überarbeitet. Denn der Gesetzgeber ist durch das Grundgesetz verpflichtet, nichtehelichen Kindern die gleichen Bedingungen für ihre Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie ehelichen Kindern. Im Zuge dieser Reform sind das Kindschaftsrechtsreformgesetz, Kindesunterhaltsgesetz, Beistandschaftsgesetz und das Erbschaftsgleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Das Reformpaket hat zum Ziel, die bis dahin bestehende gesetzliche Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder zu beseitigen und die Rechte der Eltern und ihrer Kinder vor staatlichen Eingriffen zu stärkenden .

Das Kindschaftsrecht umfasst die Regelungen des BGB und darauf Bezug nehmende Gesetze, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen.
Hierher gehören das Abstammungsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht, das Unterhaltsrecht und nicht zuletzt die Regelungen des entsprechenden gerichtlichen Verfahrens.

Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden:

1. Prügelstrafe verboten! [mehr dazu]
2. Die Abstammung des Kindes [mehr dazu]
3. Das Sorgerecht [mehr dazu]
4. Das Umgangsrecht [mehr dazu]
5. Der Nachname des Kindes [mehr dazu]
6. Exkurs: Die Wahl des Vornamens [mehr dazu]
7. Beistandschaft, erbrechtliche Gleichstellung, 
    Neufassung des Kindsunterhalts
[mehr dazu]

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Lesetipp: Informationen zum Thema Scheidung finden Sie hier.

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