Das Kindschaftsrecht - Überblick |
Seit der letzten
Reform des Kindschaftsrechts im Jahre 1979 ist die Zahl der nichtehelichen
Geburten erheblich angestiegen. Mit Blick auf diese gesellschaftliche Realität
hat der Gesetzgeber deshalb im Jahre 1998 das Kindschaftsrecht erneut überarbeitet.
Denn der Gesetzgeber ist durch das Grundgesetz verpflichtet, nichtehelichen
Kindern die gleichen Bedingungen für ihre Entwicklung und ihre Stellung in der
Gesellschaft zu schaffen wie ehelichen Kindern. Im Zuge dieser Reform sind das
Kindschaftsrechtsreformgesetz, Kindesunterhaltsgesetz, Beistandschaftsgesetz und
das Erbschaftsgleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Das Reformpaket hat zum
Ziel, die bis dahin bestehende gesetzliche Ungleichbehandlung ehelicher und
nichtehelicher Kinder zu beseitigen und die Rechte der Eltern und ihrer Kinder
vor staatlichen Eingriffen zu stärkenden .
Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden:
1. Prügelstrafe verboten! | [mehr dazu] |
2. Die Abstammung des Kindes | [mehr dazu] |
3. Das Sorgerecht | [mehr dazu] |
4. Das Umgangsrecht | [mehr dazu] |
5. Der Nachname des Kindes | [mehr dazu] |
6. Exkurs: Die Wahl des Vornamens | [mehr dazu] |
7.
Beistandschaft, erbrechtliche Gleichstellung, Neufassung des Kindsunterhalts |
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