Die Abstammung
des Kindes
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1. Wer ist
Mutter des Kindes?
Mutter eines
Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Damit stellt das Gesetz klar, dass eine Leihmutter nicht die Mutter des Kindes
ist. Dies geschieht mit Blick auf das in Deutschland geltende Verbot der sog.
Eispende. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass bereits die auf
eine Leihmutterschaft abzielende vertragliche Vereinbarung sittenwidrig und
damit nichtig ist. Folge ist, dass eine Leihmutter nicht zur Herausgabe des
Kindes gezwungen werden kann.
2. Wer ist
Vater des Kindes?
Vor der Reform des
Kindschaftsrechts ist das Gesetz davon ausgegangen, dass ein während der Ehe
geborenes Kind grundsätzlich auch vom Ehemann abstammt. Bei der Überarbeitung
des Abstammungsrechts ist nun auch dem Gesetzgeber aufgefallen, dass zum
Kinderzeugen und -kriegen nicht unbedingt eine eheliche Gemeinschaft notwendig
ist. Daher wird nunmehr wie folgt differenziert:
Vater des Kindes ist der Mann,
Von diesen Kriterien wird
insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn der Geburtstermin eines Kindes kurz vor
oder nach der Scheidung bzw. Trennung der Eltern liegt.
3. Anfechtung der Vaterschaft
Nicht immer ist ganz klar, wer denn nun eigentlich der Vater des Kindes ist. Bestehen insofern Zweifel, kann die Vaterschaft von den folgenden Personen angefochten werden:
Für die
Anfechtung besteht eine gesetzliche Frist: Sie muss zwei Jahre nach der Geburt
des Kindes erfolgen bzw. zwei Jahre nachdem der Anfechtungsberechtigte Kenntnis
von den Umständen erlangt hat, die gegen eine Vaterschaft sprechen.
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