Prügelstrafe
verboten!
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Besonders wichtig ist, dass mit der Reform des Kindschaftsrechts das sogenannte elterliche Züchtigungsrecht von Gesetzes wegen abgeschafft wurde. Das neue Familienrecht sieht Gewalt nicht als sinnvolles Mittel zur Erziehung eines Kindes. Der Klaps auf den Hintern oder eine einfache Ohrfeige sind zwar auch weiterhin erlaubt. Darüber hinausgehende körperliche Einwirkungen zur Erziehung sind nunmehr aber verboten.
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