Beistandschaft,
erbrechtliche Gleichstellung, Neufassung des Kindesunterhalts
|
1. Vor
Inkrafttreten des Beistandschaftsgesetzes war die Amtspflegschaft für
nichteheliche Kinder zwingend, wurde also in jedem Fall angeordnet. Nunmehr gilt
die freiwillige Beistandschaft. Ziel ist es, das ein von dem alleinerziehenden
Elternteil beantragter Beistand des Jugendamts bei der Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen oder auch dem gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der
Vaterschaft hilft.
2. Aus
erbrechtlicher Sicht wurde mit dem Erbschaftsgleichstellungsgesetz die
Sonderstellung des nichtehelichen Kindes aufgehoben. Sie haben nunmehr die
gleichen Rechte am Nachlass von Vater und Mutter wie eheliche Kinder.
nach oben | Vorhergehende Seite | Familienrecht Startseite
© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Arbeitsrecht Erbrecht Mietrecht Kaufrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht