Ist eine volljährige Personen hilfebedürftig, kann eine Betreuung erforderlich sein. Es kann ein Betreuer für sie bestellt werden. Dieser ist ein gesetzlicher Pfleger, der in einem genau bestimmten Umfang für den Betreuten handelt.
1. Alte und neue Rechtslage | [mehr dazu] |
2. Wann kann Betreuung angeordnet werden? | [mehr dazu] |
3. Wirkungen der Betreuungsanordnung | [mehr dazu] |
4. Die Auswahl des Betreuers | [mehr dazu] |
5. Aufgabenbereiche des Betreuers | [mehr dazu] |
6. Austausch, Entlassung des Betreuers | [mehr dazu] |
7. Muster Betreuungsverfügung | [mehr dazu] |
8. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht | [mehr dazu] |
9. Muster Patientenverfügung | [mehr dazu] |
10. Muster Vorsorgevollmacht | [mehr dazu] |
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