Häusliche
Gewalt
|
Ab 01. Januar 2002 werden von häuslicher Gewalt
Betroffene stärker vom Gesetz geschützt
Das Schutzgesetz gilt auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften - sogar dann, wenn es sich um die Wohnung des gewalttätigen Partners handelt. Außerdem kann jede weitere Form der Belästigung, zum Beispiel durch Telefonterror, Nachstellungen, Verfolgung durch Fremde vom Zivilgericht verboten werden. Hält sich der Täter nicht daran und terrorisiert die Betroffene weiterhin, drohen ihm eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft.
Die rechtliche Grundlage für erweiterte Rechte der von häuslicher Gewalt Betroffenen ist damit geschaffen. Abzuwarten ist, wie die Gerichte das Gesetz anwenden werden.
Anzumerken bleibt, dass nur physische Gewalt als Tatbestand erfasst ist, die Beweislast bei den Opfern liegt und das Verfahren von der Anzeige bei der Polizei bis zum tatsächlichen Wohnungsverweis durch das Familiengericht bis zu drei Wochen dauern kann.nach oben | Vorhergehende Seite | Familienrecht Startseite
© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Arbeitsrecht Erbrecht Mietrecht Kaufrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht