Der Ehe- und Familienname

 

Heiraten ja. Aber welcher Familienname soll es nun sein? "Frau und Herr Müller"? ... "Frau Müller und Herr Lüdenscheidt"? ... oder "Müller-Lüdenscheidt"?

Auf den folgenden Seiten lesen Sie, was zulässig ist und was nicht.

1. Wie erfolgt die Namensgebung [mehr dazu]
2. Gemeinsamer Ehename als Normalfall [mehr dazu]
3. Kein gemeinsamer Ehename [mehr dazu]
4. Regeln im Namensrecht für Kinder ab 01.07.1998 [mehr dazu]
5. Was passiert, wenn ein Ehegatte stirbt oder bei Scheidung? [mehr dazu]

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