Das Sorgerecht der Eltern (nach Scheidung / bei nicht verheirateten Eltern)

Die Eltern haben nicht nur das Recht zur elterlichen Sorge, sogenanntes Sorgerecht. Sie haben auch die Pflicht zur Erziehung der Kinder zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln sowie zu deren Vertretung in geschäftlichen und anderen Fragen. Die elterliche Sorge umfasst alle rechtlichen Beziehungen zwischen Elternteilen und Kindern und somit alle Rechte und Pflichten, die mit der Erziehung und Pflege des Kindes einhergehen. Sowohl bei der Scheidung von verheirateten, aber auch bei nicht verheirateten Eltern stellt sich die Frage, welcher Elternteil die elterliche Sorge übernimmt. In Betracht kommt das alleinige Sorgerecht eines Elternteiles oder ein gemeinsames Sorgerecht von Vater und Mutter. Die Entscheidung richtet sich in erster Linie an zwei Fragen aus: 1. Wie wird den Interessen und Bedürfnissen des Kindes am besten entsprochen? 2. Zusätzlich bei Scheidung: Wie werden Eltern und Kind durch die Trennung am wenigsten betroffen.

Rechtsprechung zum Sorgerecht: Das Gesetz billigte unverheirateten Vätern bislang lediglich dann ein Sorgerecht für ein gemeinsames Kind zu, wenn die Mutter ihre Zustimmung dazu gab. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Regelung im August 2010 für verfassungswidrig erklärt. Der Vorrang des mütterlichen Sorgerechts wurde mit dieser Entscheidung gekippt und die Rechte unverheirateter Väter mit Verweis auf das Sorgerecht beider Elternteile gestärkt. Folge: Dient die Übertragung des Sorgerechts dem Wohl des Kindes, kann ein Familiengericht nun auch unabhängig von der Entscheidung der Mutter dem nichtehelichen Vater das gemeinsame, in einigen Fällen sogar das alleinige Sorgerecht zusprechen. Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft vom Vater anerkannt wurde.

Zum Thema Sorgerecht der Eltern soll hier folgendes erörtert werden:

1. Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern [mehr dazu]
2. Das alleinige Sorgerecht eines Elternteils [mehr dazu]
3. Das Umgangs- und Besuchsrecht [mehr dazu]

Hinweis: Informationen dies das Thema Scheidung direkt betreffen, finden Sie hier.

nach oben | Vorhergehende SeiteFamilienrecht Startseite


© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Arbeitsrecht Erbrecht Mietrecht Kaufrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht