Der Abbau von Arbeitsplätzen (z.B. durch Kündigung) sowie die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen in der Praxis häufig zur Abfindung an die betroffenen Arbeitnehmer. Eine solche Abfindung kann ihre Grundlage in einem Sozialplan, einer Aufhebungsvereinbarung, einem Tarifvertrag, einer gerichtlichen Festsetzung nach einer Auflösungsentscheidung oder einer gerichtlichen Festsetzung eines Nachteilsausgleichs haben.
Für den Arbeitnehmer zählt letztlich, was er "netto" von der Abfindung hat. Die Beantwortung der Frage richtet sich entscheidend danach, welcher Abgabenbelastung (Sozialversicherungsbeiträge und Steuern) die Abfindung unterliegt, wie sich die Abfindung auf das Arbeitslosengeld auswirkt und ob bei mehreren Abfindungen eine Anrechnung stattfindet.
Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden:
1. | Gesetzlicher Anspruch auf Abfindung | [mehr dazu] |
2. | Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Abfindung | [mehr dazu] |
3. | Steuerrechtliche Behandlung der Abfindung | [mehr dazu] |
4. | Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld | [mehr dazu] |
5. | Sperrzeit hinsichtlich des Arbeitslosengeldes | [mehr dazu] |
6. | Anrechnung von verschiedenen Abfindungen aufeinander | [mehr dazu] |
7. | Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten? | [mehr dazu] |
8. | Pfändbarkeit der Abfindung | [mehr dazu] |
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