Auto und Strafrecht (Verkehrsstrafrecht)

Eine ganze Zahl von Straftaten können Sie beim Fahren eines Autos begehen. Hier sind die typischen Delikte. Mit einem Auto können Sie auch jemanden ermorden. Das hat aber mit Verkehrsrecht nichts mehr zu tun. 

Vorschrift

§ 142 StGB  Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort [mehr dazu]
"Unfallflucht"

 

§ 316 StGB Trunkenheit oder (Drogen-)Rausch im Verkehr  [mehr dazu]
"Einfach so betrunken oder nach Drogenkonsum und ohne Folgen Auto gefahren"; 
Trunkenheits- oder Rauschfahrt ohne konkrete Gefährdung

 

§ 315 c Absatz 1 Nr. 1a StGB Gefährdung des Straßenverkehrs im Rausch  [mehr dazu]
"Betrunken beinahe oder sogar jemanden umgefahren"; Trunkenheitsfahrt mit konkreter Gefährdung

 

§ 315 c Absatz 1 Nr. 1b StGB Gefährdung des Straßenverkehrs infolge geistiger oder körperlicher Mängel [mehr dazu]
"Typisches Beispiel: Übermüdeter Fahrer verursacht Unfall."

 

§ 315 c  Absatz 1 Nr. 2 StGB Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten [mehr dazu]
"Blind, zu schnell und aggressiv überholt"

 

§ 315b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr [mehr dazu]
"Werfen von Steinen von der Brücke" oder "Sprung des Polizisten im letzten Moment zur Seite"

 

§ 242 StGB Diebstahl [mehr dazu]
"Der Autodieb" und "Tanken ohne zu zahlen"

 

§ 248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs [mehr dazu]
"Spritztour mit fremdem Auto"

 

§ 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots oder trotz in Verwahrung genommenen, beschlagnahmten oder sichergestellten Führerscheins [mehr dazu]
"Fahren ohne Pappe"

 

§§ 22   StVG
§ 22a StVG
Kennzeichenmissbrauch [mehr dazu]
"Schraubereien am Autokennzeichen"

 

§ 6 PflVG Fahren ohne Versicherung [mehr dazu]
"Hoffentlich......versichert"

 

§ 185 StGB Beleidigung [mehr dazu]
"Stinkefinger und mehr und was es kostet"

 

§ 240 StGB Nötigung [mehr dazu]
"Nicht vorbeilassen" oder "von der Straße fegen"

 

§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung [mehr dazu]
"Verletzungen bei Unfällen sind strafbar"

 

§ 222 StGB Fahrlässige Tötung [mehr dazu]
"Der schlimmste aller Fälle bei einem Verkehrsunfall"

 

§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung [mehr dazu]
"Vorbeifahren, weil ja sonst die Rückbank schmutzig wird."

 

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