Straftaten im Straßenverkehr: Diebstahl (§ 242 StGB) Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248 b StGB)
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I. Die Straftaten gegen das Eigentum, hier das Auto, sind abgestuft geregelt. zunächst wird der ein oder andere Autodieb behaupten, er wollte das Auto gar nicht für sich behalten, sondern nur eine Spritztour unternehmen. Manchmal ist das aber auch so, dass einer sich das Auto nur "ausgeliehen" hat. Wird er mit dem Auto an der Grenze erwischt, dürfte diese Ausrede schwer fallen. Für die Fälle der Spritztour gibt es die Vorschrift des § 248 b StGB. Der Unbefugte Gebrauch eines Kraftfahrzeugs (oder Fahrrades), ohne Einverständnis des Berechtigten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hier kann der Ersttäter mit einer Geldstrafe rechnen, wenn kein größerer Schaden entstanden ist.
Der Täter wird härter bestraft, wenn er das Auto tatsächlich gestohlen hat. Dann muss der Dieb aber aufpassen, das Strafmaß kann schnell nach oben gehen, wie die nachfolgende Tabelle zeigt. Alle Taten über den einfachen Diebstahl hinaus, sehen schon gar keine Geldstrafe mehr vor.
Tat | Strafe |
§ 248 b StGB: Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs | bis
3 Jahre oder Geldstrafe |
Das unbefugte Gebrauchen eines Fahrzeugs, wenn es nicht unter die nachfolgenden Vorschriften fällt | |
§ 242 StGB: Diebstahl | bis
5 Jahre oder Geldstrafe |
Zunächst
wir als Dieb bestraft, wer ein Auto wegnimmt, um es für sich zu behalten.
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§ 243 StGB: Schwerer Diebstahl | 3 Monate bis 10 Jahre |
Bricht
er dazu das Auto auf, ist es schon ein schwerer Diebstahl. |
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§ 244 StGB: Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl | 6 Monate bis 10 Jahre |
Hat
der Dieb eine Waffe dabei oder ist er Mitglied einer Bande wird das
Strafmaß wiederum strenger. |
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§ 249 StGB: Raub | nicht
unter einem Jahr, in minder schweren Fällen 6 Monate bis 5 Jahre |
Wendet
der Dieb Gewalt gegen eine Person an oder droht er mit Gewalt, so ist er
Räuber und wird als Verbrecher bestraft. Spätestens jetzt muss der
Täter mit Gefängnis rechnen. |
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§ 250 StGB: Schwerer Raub | nicht unter 5 Jahren |
Noch
härter wird gestraft, wenn der Räuber eine Waffe mit sich führt, das
ist dann schon ein schwerer Raub |
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§ 251 StGB: Raub mit Todesfolge | lebenslang oder nicht unter 10 Jahren |
Kommt
ein Opfer um, so verbringt der Täter viel Zeit im Gefängnis |
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§ 316 a StGB: Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer | nicht
unter 5 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslang, in minder schweren Fällen nicht unter 1 Jahr, in bestimmten Fällen besondere Milderungsmöglichkeiten oder Absehen von Strafe |
Wer
das Auto unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des
Straßenverkehrs raubt und dabei Leib, Leben oder Entschlussfreiheit des
Fahrers angreift, wird ebenfalls hart bestraft. |
II. Bestraft wir auch das Tanken ohne Bezahlen. Hier sind sich Experten uneinig, ob es sich um Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung handelt. Einig sind sie sich allerdings darin, dass es sich um kein Kavaliersdelikt handelt. Die Strafe dürfte sich bei einem Ersttäter um eine Geldstrafe handeln.
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