Straftaten im Straßenverkehr:
Diebstahl (§ 242 StGB)
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248 b StGB)

 

I. Die Straftaten gegen das Eigentum, hier das Auto, sind abgestuft geregelt. zunächst wird der ein oder andere Autodieb behaupten, er wollte das Auto gar nicht für sich behalten, sondern nur eine Spritztour unternehmen. Manchmal ist das aber auch so, dass einer sich das Auto nur "ausgeliehen" hat. Wird er mit dem Auto an der Grenze erwischt, dürfte diese Ausrede schwer fallen. Für die Fälle der Spritztour gibt es die Vorschrift des § 248 b StGB. Der Unbefugte Gebrauch eines Kraftfahrzeugs (oder Fahrrades), ohne Einverständnis des Berechtigten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hier kann der Ersttäter mit einer Geldstrafe rechnen, wenn kein größerer Schaden entstanden ist.

Der Täter wird härter bestraft, wenn er das Auto tatsächlich gestohlen hat. Dann muss der Dieb aber aufpassen, das Strafmaß kann schnell nach oben gehen, wie die nachfolgende Tabelle zeigt. Alle Taten über den einfachen Diebstahl hinaus, sehen schon gar keine Geldstrafe mehr vor.

Tat Strafe
§ 248 b StGB: Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs bis 3 Jahre
oder Geldstrafe
Das unbefugte Gebrauchen eines Fahrzeugs, wenn es nicht unter die nachfolgenden Vorschriften fällt
§ 242 StGB: Diebstahl bis 5 Jahre
oder Geldstrafe
Zunächst wir als Dieb bestraft, wer ein Auto wegnimmt, um es für sich zu behalten.
§ 243 StGB: Schwerer Diebstahl 3 Monate bis 10 Jahre
Bricht er dazu das Auto auf, ist es schon ein schwerer Diebstahl.
§ 244 StGB: Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl 6 Monate bis 10 Jahre
Hat der Dieb eine Waffe dabei oder ist er Mitglied einer Bande wird das Strafmaß wiederum strenger.
§ 249 StGB: Raub nicht unter einem Jahr,
in minder schweren Fällen 6 Monate bis 5 Jahre
Wendet der Dieb Gewalt gegen eine Person an oder droht er mit Gewalt, so ist er Räuber und wird als Verbrecher bestraft. Spätestens jetzt muss der Täter mit Gefängnis rechnen.
§ 250 StGB: Schwerer Raub nicht unter 5 Jahren
Noch härter wird gestraft, wenn der Räuber eine Waffe mit sich führt, das ist dann schon ein schwerer Raub
§ 251 StGB: Raub mit Todesfolge lebenslang
oder nicht unter 10 Jahren
Kommt ein Opfer um, so verbringt der Täter viel Zeit im Gefängnis
§ 316 a StGB: Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer nicht unter 5 Jahren,
in besonders schweren Fällen lebenslang,
in minder schweren Fällen nicht unter 1 Jahr,
in bestimmten Fällen besondere Milderungsmöglichkeiten oder Absehen von Strafe
Wer das Auto unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs raubt und dabei Leib, Leben oder Entschlussfreiheit des Fahrers angreift, wird ebenfalls hart bestraft.

II. Bestraft wir auch das Tanken ohne Bezahlen. Hier sind sich Experten uneinig, ob es sich um Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung handelt. Einig sind sie sich allerdings darin, dass es sich um kein Kavaliersdelikt handelt. Die Strafe dürfte sich bei einem Ersttäter um eine Geldstrafe handeln.

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