Auch beim Schenken und Verschenken spielt das Steuerrecht - hier ist es die Schenkungssteuer - eine große Rolle. Der Schenkende sollte sich insbesondere vor größeren Schenkungen mit diesem Thema genau auseinandersetzen, damit der Beschenkte nicht durch die Schenkung plötzlich mit einer zusätzlichen Belastung durch die Schenkungssteuer dasteht, mit der niemand gerechnet hatte.
Für die Schenkungssteuer gelten dieselben Grundsätze (Steuerpflicht, Steuerklassen und -sätze, Freibeträge, Bewertungsmaßstäbe) die bereits im Rahmen der Erbschaftssteuer erörtert werden. An dieser Stelle sollen daher nur noch die Besonderheiten hinsichtlich einer Schenkung aufgeführt werden. Die Schenkungssteuer ist übrigens ebenfalls im Erbschaftssteuergesetz geregelt.
Zum Thema Schenkungssteuer soll hier folgendes erläutert werden:
1. Allgemeine Hinweise zur Schenkungssteuer | [mehr dazu] |
2. Gelegenheitsgeschenke | [mehr dazu] |
3. Kettenschenkungen | [mehr dazu] |
4. Unbenannte ehebedingte Zuwendungen | [mehr dazu] |
5. Schenkung unter Auflagen und gemischte Schenkung | [mehr dazu] |
6. Geldschenkung für Grundstückskauf | [mehr dazu] |
7. Schenkungssteuer bei verschenkter Lebensversicherung | [mehr dazu] |
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